1. Die ZE (+SE) bezieht sich auf erwachsene gesunde Equiden. Bei gesunden Jungtieren und Mutterstuten wird sie in angepasster Form angewendet.
2. Auf Grundlage kontinuierlicher Diagnostik und der Analyse der Haltungsform und des Hygienemanagements werden Behandlungsentscheidungen vom behandelnden ZE Tierarzt
gleichzeitig für das Einzeltier und den Bestand getroffen. Dabei gilt grundsätzlich: Diagnostik vor Therapie.
3. Behandlungsziele sind je nach Ausgangslage im Bestand:
- Verhinderung der Einschleppung von Wurmarten in einen Bestand
- Reduktion des Infektionsdrucks durch Wurmarten in einem Bestand
- Eliminierung von Wurmarten in einem Bestand
- Erkennen und Eindämmen von Resistenzentwicklung im Bestand
4. Selektiv werden behandelt:
- Kleine Strongyliden – Schwellenwert: 200 EpG (Eier pro Gramm Kot)
Gezielt werden bei positivem Nachweis behandelt:
- Parascaris spp. ; Anoplocephala spp., Große Strongyliden, Oxyuris equi
- Dictyocaulus arnfieldi, Fasciola hepatica und Gasterophilus spp.
Diagnostiziert werden:
- Strongyloides westeri
5. Die Diagnostik erfolgt kontinuierlich und beginnt optimaler Weise mit dem Beginn einer Weidesaison mit einem Screening-Jahr. Dabei kommt mindestens vier Mal ein
quantitatives Untersuchungsverfahren mit der üblichen Nachweisgrenze von 20 EpG zum Einsatz, aber auch gezielte Diagnostik zum Nachweis von S. vulgaris, Anoplocephala spp. und im Verdachtsfall von
Oxyuris equi, Strongyloides westeri, Dictyocaulus arnfieldi, Fasciola hepatica und Gasterophilus spp.
6. Im Anschluss an das Screening-Jahr werden die Pferde in Kategorien eingeteilt und anschließend nach Einschätzung des betreuenden ZE Tierarztes unterschiedlich oft
untersucht oder im Fall von Pferden mit hoher Strongylidenei-Ausscheidung kontinuierlich entwurmt.
7. Die Wirksamkeit von Behandlungen von Strongyliden, Spulwürmern und Pfriemenschwänzen wird mit Wirksamkeitsproben überprüft.
8. Moxidectin wird im Sinne eines Reserve-Anthelminthikum nur für besondere Indikationen eingesetzt.
9. Im Bestand neue Pferde werden einer parasitologischen Quarantäne unterzogen.
10. Alle erhoben Daten werden nachvollziehbar dokumentiert.